FachsozialbetreuerIn

Berufsbild

Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer

Berufsbild

 

§ 8

(1) Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer ist eine ausgebildete Fachkraft für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Sie oder er verfügt über ein umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen  der Daseinsgestaltung und Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung an.

(2) Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer erfasst die spezifischen Lebenssituationen von älteren Menschen oder von Menschen mit Behinderungen oder anderen Benachteiligungen, führt entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützt die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leistet dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

 

Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer

Berufsbild

§ 11

(1) Die Diplom-Sozialbetreuerin oder der Diplom-Sozialbetreuer übt sämtliche Tätigkeiten des Berufs der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers aus, sie bzw er tut dies aber auf Grundlage einer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Darüber hinaus verfügt sie bzw er über die Kompetenz zur Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation und zur Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung.

 

 

(2) Der Diplom-Sozialbetreuerin oder dem Diplom-Sozialbetreuer obliegt die Konzeption und Planung der Betreuungsarbeit sowie die Koordination und die fachliche Anleitung von sonstigen Personen, die an der Sozialbetreuung mitwirken.

Tätigkeitsbereich

§ 9 - Schwerpunkt Altenarbeit - Fachsozialbetreuung

(1) Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers umfasst:

1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf den Bedarf dieser Menschen und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;

2. im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG.

 

(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

1. präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung

2. das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale, geistige Bedürfnisse und Ressourcen

3. die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbst-ständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter

4. die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter

5. die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen

6. die Entlastung, Begleitung und die Anleitung von Angehörigen

 

§ 10 – Schwerpunkt Behindertenarbeit - Fachsozialbetreuung

 

(1) Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers BA umfasst:

1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderung, wobei die Aufgaben bei der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer BB verstärkt und vertieft insbesondere in der Beratung und Begleitung liegen;

2.  im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG.

 

(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

1. die Unterstützung bei Kontakten zu anderen Personen, die Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie die Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität;

2. die Interessensabklärung, die Förderung und das Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit;

3. die Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern, der Einsatz musisch-kreativer Mittel und die Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung, die Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung;

 

4. die Begleitung bei Krankheit, Trauer und Tod von Bekannten und Angehörigen mit dem Ziel der Sinnstiftung sowie die Sterbebegleitung.

 

§ 12 - Schwerpunkt Altenarbeit - Diplomsozialbetreuung

 

(1) Der Tätigkeitsbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers A umfasst:

1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Konzepten und Projekten auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten wie Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Soziologen, Sozialarbeitern und Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege;

2. im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegehelferin oder als Pflegehelfer nach dem GuKG.

(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

1. die altersgerechte Umgestaltung der Wohnumgebung einschließlich der Beratung über entsprechende Hilfsmittel und Behelfe und deren Besorgung sowie die Organisation der dafür nötigen Behörden- und Versicherungswege;

2. die Erstellung spezieller Animationsprogramme für Kleingruppen und Einzelpersonen zur Förderung motorischer Fähigkeiten durch Bewegungsübungen;

3. die Erstellung spezieller Animationsprogramme zur Förderung der Hirnleistungsfähigkeit;

4. die Anregung von Kommunikationsprozessen in Kleingruppen und für Einzelne zur Verbesserung des sozialen Klimas unter den Bewohnern und im Verhältnis zu den Pflegepersonen;

5. die Erarbeitung von Strategien im Fall akuter Krisensituationen wie bei Tod von Angehörigen oder Mitbewohnern, Depression und Suizidgefährdung, Verwirrung und Desorientierung sowie Suchtproblemen;

 

6. der Einsatz von methodischen Kompetenzen vor allem hinsichtlich Validation, Kinästethik und Biografiearbeit