Schwerpunkt Altenarbeit – Fachsozialbetreuung

Schwerpunkt Altenarbeit-Fachsozialbetreuung

Berufsbild §9

(1) Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers umfasst:

  1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf den Bedarf dieser Menschen und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;
  2. im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG.

(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  1. präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
  2. das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale, geistige Bedürfnisse und Ressourcen
  3. die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbst-ständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
  4. die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
  5. die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
  6. die Entlastung, Begleitung und die Anleitung von Angehörigen

Schule für Sozialbetreuungsberufe: Oranisationsstatut

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