Schwerpunkt Behindertenarbeit – Fachsozialbetreuung

Schwerpunkt Behindertenarbeit – Fachsozialbetreuung

Berufsbild §10

(1) Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers BA umfasst:

  1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderung, wobei die Aufgaben bei der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer BB verstärkt und vertieft insbesondere in der Beratung und Begleitung liegen;
  2. im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG.

(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die Unterstützung bei Kontakten zu anderen Personen, die Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie die Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität;
  2. die Interessensabklärung, die Förderung und das Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit;
  3. die Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern, der Einsatz musisch-kreativer Mittel und die Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung, die Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung;
  4. die Begleitung bei Krankheit, Trauer und Tod von Bekannten und Angehörigen mit dem Ziel der Sinnstiftung sowie die Sterbebegleitung.

    Schule für Sozialbetreuungsberufe: Oranisationsstatut
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