Behindertenbegleitung




Behindertenbegleitung (BB)
Fachsozialbetreuung


Berufsbild
§ 10 Sozialbetreuungsberufegesetz Salzburg


Teilzeitform mit 4 Semester

2 Tage oder 3 Abende in Saalfelden

















Fördermöglichkeiten:

Pflegestipendium

Pflegestiftung

Pflegeausbildungszuschuss

Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) umfasst:

  1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung,
    Förderung und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderung, wobei die
    Aufgaben bei der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer BB verstärkt und
    vertieft insbesondere in der Beratung und Begleitung liegen;
  2. im Übrigen:
    a) bei der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer BA: die pflegerischen Be
    fugnisse als Pflegehelferin oder als Pflegehelfer nach dem GuKG;
    b) bei der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer BB: die Unterstützung bei der Basisversorgung gemäß der Anlage; diese Aufgaben dürfen nur unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt werden.

    Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

    1. die Unterstützung bei Kontakten zu anderen Personen, die Förderung der Teilnahme am
    sozialen Leben sowie die Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität,
    2. die Interessensabklärung, die Förderung und das Training im Bereich Beschäftigung und
    Arbeit,
    3. die Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern, der Einsatz
    musisch-kreativer Mittel und die Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung, die
    Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung,
    4. die Begleitung bei Krankheit, Trauer und Tod von Bekannten und Angehörigen mit dem Ziel
    der Sinnstiftung sowie die Sterbebegleitung.

Umfang der Ausbildung:
# 1188 Stunden Theorie inkl. Unterstützung der Basisversorgung in der Teilzeitform
# 1320 Stunden Praxis inkl. Demenzbegleitung

Die Ausbildung qualifiziert Frauen und Männer mit Behinderungen für unterstützende Dienste im Feld der Sozialbetreuung.

Die 2-jährige Ausbildung beinhaltet in etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden im Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) und schließt mit dem Niveau der Fach-Sozialhilfe ab.
Für diesen Ausbildungsabschluss wird folgende Abkürzung verwendet: FSH-BB.

Aufnahmevoraussetzungen:
# Mindestalter von 19 Jahren
# positiv abgeschlossene mittlere oder höhere Schule, # Lehrabschluss oder positiv absolvierter Vorbereitungslehrgang für SOB (Schule für Sozialbetreuungsberufe)
# Deutschkenntnisse auf Niveau B1

Schule für Sozialbetreuungsberufe: Organisationsstatut




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